Liebe Leserin, lieber Leser,
der Bundestag hat am 18. Oktober in seiner 1. Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Teillegalisierung von Cannabis beraten. Die Bundestagsdebatte wurde aufgezeichnet und ist sehenswert, mit engagierten Beiträgen von Mitgliedern der Regierungskoalition, Dr. Kirsten Kappert-Gonther (B90/Die Grünen), Kristine Lütke (FDP), Linda Heitmann (B90/Die Grünen), den Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert (SPD), Dirk Heidenblut (SPD) und Carmen Wegge (SPD) sowie Vertretern der Opposition, Ates Gürpinar (Die Linke) und Simone Borchardt (CDU). Frau Borchardt sprach sich gegen die Legalisierung von Cannabis aus, forderte aber die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für die Kostenerstattung einer Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten und die Stärkung der Therapiehoheit von Ärztinnen und Ärzten, eine langjährige Forderung der ACM und anderer Verbände.
Am 6. November berät der Gesundheitsausschuss über das Gesetz. Die ACM-Vorsitzende, Frau Professorin Müller-Vahl, und ich wurden vom Bundesgesundheitsministerium zur Teilnahme eingeladen, Frau Müller-Vahl wird für uns am 6. November nach Berlin fahren. Bis zum 2. November haben wir zudem die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, was wir nutzen werden.
Darüber hinaus habe ich eine Einladung vom Bundesverkehrsministerium zur Teilnahme an einer Expertengruppe erhalten, die sich mit dem Thema Cannabis im Straßenverkehr und möglichen neuen THC-Grenzwerten befassen soll. Bereits im Frühjahr soll die Arbeitsgruppe ein Ergebnis vorlegen.
Da am 28. Oktober eine gemeinsame Fortbildung von BPC und ACM für medizinisches Fachpersonal in Frankfurt stattfand, erscheint dieser Newsletter einen Tag später als üblich. Die Vorträge wurden aufgezeichnet und können später auf der Seite des BPC angeschaut werden.
Beste Grüße
Franjo Grotenhermen