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ACM-Mitteilungen vom 13. Februar 2010
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Der Bundesopiumstelle liegen 45 offene Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis vor
Nach einem Bericht der Mainpost über 3 Patienten aus Unterfranken, die Cannabis mit einer Ausnahmegenehmigung von der Bundesopiumstelle verwenden dürfen, warten zur Zeit 45 Antragsteller auf eine Bearbeitung ihres Antrags durch die Bonner Behörde, die dem Bundesgesundheitsministerium untersteht. In dem Artikel mit dem Titel "Cannabis im Arzneischränkchen: Hanf-Erlaubnis für drei Unterfranken" heißt es:
(Quelle: Mainpost vom 10. Februar 2010)