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IACM-Informationen vom 11. Oktober 2003
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Kanada â Anbau von medizinischem Cannabis durch Privatpersonen erleichtert
Das Berufungsgericht von Ontario hat am 7. Oktober entschieden, dass es Unternehmen und Privatleuten erlaubt sein soll, groĂe Mengen medizinisches Marihuana anzubauen und zu verteilen. Das Urteil erleichtert es medizinischen Cannabisnutzern, auf sichere Art und Weise eine gute Versorgung mit der Droge zu bekommen. Das Gericht setzte allerdings das Gesetz gegen jeden anderen, der kleine Cannabismengen zum Freizeitkonsum besitzt, wieder ein.
"Was sich in Kanada verĂ€ndert ist, dass eine Person oder ein Unternehmen fĂŒr eine unbegrenzte Zahl von Personen anbauen kann ⊠und hinsichtlich der Versorgung und des Anbaus kann man nun Personen bezahlen, damit sie fĂŒr dich anbauen," erklĂ€rte Jura-Professor Alan Young von der UniversitĂ€t in York, Rechtsberater von medizinischen Cannabis-Patienten.
Die Entscheidung löst ein Dilemma, in dem sich die Bundesregierung befand: Wie soll sie eine Gerichtsentscheidung befolgen, nach der Patienten Zugang zu Cannabis zur Therapie bekommen sollen, wĂ€hrend gleichzeitig der Besitz von Cannabis durch andere illegal bleiben soll. Im Jahre 2001 begann die Regierung, dazu qualifizierte Patienten zu registrieren und ihnen oder von ihnen beauftragten Personen zu erlauben, Cannabis fĂŒr medizinische Zwecke anzubauen. Mehrere hundert Patienten haben sich bei der Bundesregierung registrieren lassen, um Marihuana fĂŒr medizinische Zwecke zu verwenden. Die Regierung begann in diesem Sommer auch, Marihuana an registrierte Patienten zu verteilen.
Das Bundesberufungsgericht erklĂ€rte nun jene Bestimmungen in den bundesbehördlichen Medizinischen Marihuana Zugangsrichtlinien fĂŒr verfassungswidrig, die lizenzierten Anbauern von medizinischem Cannabis eine Kompensierung verweigern, sie daran hindern, fĂŒr mehr als einen qualifizierten Patienten anzubauen, und sie daran hindern, ihre Betriebsmittel mit anderen lizenzierten Produzenten zusammenzulegen. Das Urteil sagt zudem, dass, da das medizinische Marihuana-Programm nun gĂŒltig sei, auch die Marihuana-Verbotsgesetze mit der Verfassung ĂŒbereinstimmten.
(Quellen: Reuters vom 7. Oktober 2003, Associated Press vom 7. Oktober 2003, Ottawa Citizen vom 8. Oktober 2003)
Australien â Ărzte in Neu-SĂŒd-Wales dĂŒrfen demnĂ€chst Cannabis verschreiben
BĂŒrger von Neu-SĂŒd-Wales (NSW), Australiens bevölkerungsreichsten Staat, werden sich mit Beginn des nĂ€chsten Jahres registrieren können, um Cannabis aus medizinischen GrĂŒnden nehmen zu dĂŒrfen. Das Gesetz soll innerhalb der kommenden Wochen verabschiedet werden.
Der Plan wird sowohl eine klinische Studie und einen Plan, um verschiedenen Gruppen schwerkranker Menschen, darunter Aids-, Krebs- und multiple Sklerose-Patienten, einen unmittelbaren Zugang zu Cannabis zu ermöglichen, einschlieĂen. "Der Vorschlag aus NSW wird zwei parallele Initiativen umfassen, namentlich klinische Forschung und einen Plan fĂŒr einen Zugang aus BedĂŒrftigkeit," erklĂ€rte Trish Worth, StaatssekretĂ€rin im Bundesgesundheitsministerium.
Die Regierung von Neu-SĂŒd-Wales plant ein BĂŒro fĂŒr medizinisches Cannabis im Gesundheitsministerium zu bilden. Frau Worth bestĂ€tigte, dass die Bundesregierung den Plan unterstĂŒtzt, solang er sich in Ăbereinstimmung mit medizinischen Richtlinien und internationalen Ăbereinkommen ĂŒber BetĂ€ubungsmittel befinde.
(Quelle: The Australian vom 28. September 2003)
Kurzmeldungen
Wissenschaft â CT-3 wirksam bei Schmerzpatienten
Die Studie von Dr. Udo Schneider und Kollegen von der Medizinischen Hochschule Hannover mit CT-3 bei Schmerzpatienten, die bei der IACM-Konferenz im September vorgestellt worden war, wurde nun in der Zeitschrift der medizinischen Ărztegesellschaft veröffentlicht. CT-3, ein synthetischer Abkömmling des nichtpsychotropen THC-Stoffwechselproduktes THC-COOH reduzierte in einer placebo- und kreuzkontrollierten Studie chronische neuropathische Schmerzen bei 21 Patienten. (Quelle: Karst M, et al. JAMA. 2003 Oct 1;290(13):1757-62.)
Mehr unter: http://www.cannabis-med.org/studies/study.php
GroĂbritannien â GW Pharmaceuticals
GW beabsichtigt Lizenzen in anderen europĂ€ischen Staaten zu bekommen. "Es ist unsere Absicht, dass, wenn wir eine Produkt-Zulassung in GroĂbritannien haben, das gegenseitige Anerkennungsverfahren verwenden, um Zulassungen in anderen Mitgliedern der europĂ€ischen Union zu bekommen, wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2004," erklĂ€rte GW-Sprecher Mark Rogerson. Wir werden auch versuchen das Produkte in den Commonwealth-Staaten zu vermarkten, wie Australien, Neuseeland und Kanada. Der US-Markt ist eine lĂ€ngerfristige Perspektive." (Quelle: The North Bay Bohemian vom 9. Oktober 2003)
Italien â Drogengesetze
Die Regierung will die Drogengesetze des Landes verschĂ€rfen und den Besitz von harten und weichen Drogen wieder zu einer strafbaren Handlung machen. Vor 10 Jahren stimmten die Italiener in einem Referendum fĂŒr die Entkriminalisierung von Drogen, egal ob Kokain oder Cannabis, was bedeutet, dass Drogenkonsumenten keine GefĂ€ngnisstrafen riskierten, obwohl VerkĂ€ufer und HĂ€ndler weiterhin bestraft werden konnten. Nun will der stellvertretende Premierminister Gianfranco Fini wieder eine hĂ€rtere Gangart einschlagen. "Wir werden uns von dem Prinzip leiten lassen, dass es nicht der Drogenmissbrauch ist, der bestraft werden muss, sondern der Drogenkonsum," erklĂ€rte er. (Quelle: Reuters vom 22. September 2003)